Die deutsche Abgeltungsteuer ist eine pauschale Quellensteuer auf Kapitalerträge. Sie wird automatisch von der Bank einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Doch dank des Sparer-Pauschbetrags bleibt ein erheblicher Teil Ihrer Zinserträge legal steuerfrei.

Die wichtigsten Eckdaten

  • Steuersatz: 25 % auf Kapitalerträge
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Steuer
  • Kirchensteuer: 8 % oder 9 % der Steuer (nur bei Mitgliedschaft)
  • Gesamtbelastung: Zwischen 26,375 % und 27,995 %

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag, bis zu dem Kapitalerträge vollständig steuerfrei bleiben:

  • Singles: 1.000 € pro Jahr
  • Verheiratete: 2.000 € pro Jahr

Ein Freistellungsauftrag ist in 5 Minuten gestellt — und kann Ihnen jedes Jahr 200 bis 500 € sparen.

Schritt für Schritt

  1. Steuer-Identifikationsnummer bereithalten
  2. Bank-Formular ausfüllen im Online-Banking
  3. Höhe festlegen — Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht überschreiten
  4. Aufteilung bei mehreren Banken dort, wo die höchsten Zinsen anfallen
  5. Bestätigung aufbewahren

Beispiel

Anna hat 30.000 € bei Bank A (Zinsertrag 1.200 €) und 20.000 € bei Bank B (Zinsertrag 600 €). Eine sinnvolle Aufteilung:

  • Bank A: Freistellungsauftrag über 700 €
  • Bank B: Freistellungsauftrag über 300 €

Anna spart so jährlich rund 260 € Steuern.

!

NV-Bescheinigung: Wenn Ihr Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, können Sie eine „Nichtveranlagungs-Bescheinigung" beantragen.

Häufige Fehler

  • Pauschbetrag überschreiten
  • Vergessene Aufträge bei Bankenwechsel
  • Kirchensteuer-Information vergessen

Fazit

Der Freistellungsauftrag ist eines der einfachsten und wirkungsvollsten Instrumente, um Ihre Zinserträge legal zu schonen.